General Terms and Conditions

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General Terms and Conditions

Allgemeine Geschรคftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (โ€žAGBโ€œ) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Accelerate Tomorrow GmbH, Schwedter Str. 34A, 10435 Berlin, Deutschland (nachfolgend โ€žVeranstalterโ€œ) und dem Erwerber von Zugangs-, Teilnahme-, Zutritts- oder Besuchsrechten sowie Reservierungen und Gutscheinen fรผr vorgenannte oder vergleichbare Rechte (nachfolgend gemeinsam โ€žTicketsโ€œ) oder sonstigen Produkten oder Dienstleistungen (z. B. Merchandising) (nachfolgend gemeinsam โ€žAngeboteโ€œ). Die Angebote kรถnnen unter Nutzung von Technologieplattformen, Software und Dienstleistungen der INWINK SAS bereitgestellt werden. โ€žEndkundeโ€œ im Sinne dieser AGB ist jede natรผrliche oder juristische Person, die Tickets oder sonstige Angebote erwirbt oder hierzu berechtigt ist. Dies umfasst auch Personen oder juristische Einheiten, die Tickets oder Angebote nicht unmittelbar vom Veranstalter erworben haben, jedoch, soweit zulรคssig, zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (z. B. im Falle einer zulรคssigen WeiterverรคuรŸerung).

1.2. Sรคmtliche Kommunikation im Zusammenhang mit Tickets und Angeboten ist ausschlieรŸlich an den Veranstalter zu richten:

Accelerate Tomorrow GmbH
Schwedter Str. 34A
10435 Berlin
Deutschland

1.3. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die INWINK SAS, 33, Rue du Faubourg Saint-Antoine, 75011 Paris, Frankreich (nachfolgend โ€žInwinkโ€œ), zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen Anbieterin von Technologieplattformen, Software und Dienstleistungen (nachfolgend โ€žInwink-Servicesโ€œ) ist. Der Veranstalter nutzt die Inwink-Services zur technischen Abwicklung des Ticketverkaufs, zur Bereitstellung der Eventplattform sowie zur Verarbeitung von Transaktionen im Zusammenhang mit der Veranstaltung โ€žAccelerate Tomorrowโ€œ (nachfolgend โ€žVeranstaltungโ€œ). Inwink wird ausschlieรŸlich als technische Dienstleisterin und Plattformanbieterin im Auftrag und unter Lizenz des Veranstalters tรคtig. Inwink ist weder Ticketvermittler noch Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung und wird nicht Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der Durchfรผhrung der Veranstaltung.

1.4. Aus Grรผnden der besseren Lesbarkeit wird in den AGB das generische Maskulinum verwendet. Dabei sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung gemeint. Die verkรผrzte Sprachform ist wertfrei.

2. Vertragsschluss und Ticketkauf

2.1. Zwischen der Inwink SAS (nachfolgend โ€žInwinkโ€œ) und dem Endkunden kommt kein Vertrag รผber den Erwerb von Tickets oder sonstigen Angeboten zustande. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bestellvorgangs unter Nutzung der von Inwink bereitgestellten technischen Plattform kommt ein Vertrag ausschlieรŸlich zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder Angebote Hinweise wie โ€žpowered by Inwinkโ€œ oder vergleichbare Bezeichnungen enthalten oder der Verkauf รผber Domains oder Subdomains von Inwink erfolgt. Ein Vertrag zwischen dem Endkunden und Inwink รผber die Durchfรผhrung der Veranstaltung oder die Erbringung der Veranstaltungsleistungen wird nicht geschlossen. Mit Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises fรคllig. Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wรคhlen. Im Anschluss an den Eingang der vollstรคndigen Bezahlung bei dem Veranstalter erhรคlt der Endkunde die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse รผbersandt. Der Endkunde erhรคlt keine weiteren Tickets per Post oder Fax. Dieser ist selbst fรผr die Aufbewahrung und Mitfรผhrung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich. Der Endkunde ist bei der Inanspruchnahme von vergรผnstigten Tickets dazu verpflichtet, unaufgefordert die entsprechenden Nachweise auf Nachfrage vorzulegen. Fรผr den Fall, dass der Endkunde dem nicht nachkommt, steht dem Veranstalter das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Erfรผllung der Nachweispflicht vom Vertrag zurรผckzutreten. Falls sich herausstellt, dass der Endkunde eigentlich nicht fรผr die entsprechende Ticketart berechtigt ist, wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter gesetzlich dazu berechtigt ist, den Vertrag anzufechten.

2.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den Verkauf von Tickets oder sonstigen Angeboten von der Zustimmung des Endkunden zu weiteren Bedingungen, Datenschutzhinweisen, Widerrufsbelehrungen oder sonstigen vertraglichen Bestandteilen abhรคngig zu machen. Ferner kann der Veranstalter Beschrรคnkungen festlegen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Anzahl von Tickets pro Veranstaltung oder pro Endkunde. Der Veranstalter sowie Inwink im Namen und im Auftrag des Veranstalters sind berechtigt, Bestellungen aus sachlich gerechtfertigten Grรผnden abzulehnen oder nicht anzunehmen.

2.3. Der Gesamtpreis fรผr Tickets und sonstige Angebote wird ausschlieรŸlich vom Veranstalter oder von Dritten festgelegt, die Tickets รผber oder im Auftrag des Veranstalters vertreiben. Der Gesamtpreis kann den auf dem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Grundpreis รผbersteigen. Er setzt sich aus dem angegebenen Ticketpreis zuzรผglich etwaiger Vorverkaufsgebรผhren, Servicegebรผhren, Zuschlรคge, Bearbeitungsentgelte sowie gesetzlicher Steuern und Abgaben zusammen. Der Endkunde wird vor Abschluss des Bestellvorgangs รผber den zu zahlenden Gesamtpreis informiert. Die Zahlung des Gesamtpreises ist ausschlieรŸlich รผber die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden mรถglich. Die Zahlungsabwicklung kann รผber Inwink im Namen und auf Rechnung des Veranstalters erfolgen.

2.4. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden kommt erst zustande, wenn der Veranstalter oder Inwink im Namen des Veranstalters die Bestellung ausdrรผcklich bestรคtigt hat, insbesondere durch รœbersendung einer Bestell- oder Transaktionsbestรคtigung oder durch Zuteilung und รœbermittlung eines personalisierten Tickets mit entsprechender Ticket-ID. Der bloรŸe Abschluss des Bestellvorgangs ohne entsprechende Bestรคtigung begrรผndet keinen verbindlichen Vertrag und berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. 

2.5. Sollten aufgrund technischer Stรถrungen Ticketkontingente, sei es das Gesamtkontingent einer Veranstaltung oder das Kontingent einzelner Ticketkategorien, รผberschritten werden, wird der Endkunde hierรผber unverzรผglich informiert. In einem solchen Fall sind der Veranstalter oder Inwink im Namen des Veranstalters berechtigt, die betroffenen Tickets zu widerrufen oder zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzรผglich in Hรถhe des gezahlten Gesamtpreises erstattet.

2.6. Fรผr bestimmte รผber die Website(s) des Veranstalters oder vor Ort abgewickelte Transaktionen kann Inwink als sogenannter โ€žMerchant of Recordโ€œ auftreten. In diesem Fall รผbernimmt Inwink die technische Zahlungsabwicklung, die Bestellverarbeitung sowie die Bearbeitung zahlungsbezogener Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Transaktionen. Der Endkunde erklรคrt sich damit einverstanden, dass Inwink in diesen Fรคllen als Merchant of Record handelt und zahlungsbezogene Vorgรคnge, einschlieรŸlich Rรผckerstattungen und Rรผckbelastungen (Chargebacks), gemรครŸ den jeweils anwendbaren vertraglichen Bestimmungen abgewickelt werden. Unabhรคngig hiervon bleibt der Veranstalter alleiniger Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der Durchfรผhrung der Veranstaltung.

3. Ticketarten, Personalisierung und รœbertragbarkeit

3.1. Die Tickets sind grundsรคtzlich personengebunden und nicht frei รผbertragbar. Eine รœbertragung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulรคssig. Ein entsprechender Antrag ist spรคtestens bis zwei (2) Tage vor Beginn der Veranstaltung in Textform an die vom Veranstalter benannte Kontaktadresse zu richten. Ein Anspruch auf Zustimmung zur รœbertragung besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, eine รœbertragung insbesondere aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Grรผnden abzulehnen.

3.2. Nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs erhรคlt der Besteller eine automatisierte Bestellbestรคtigung sowie gesondert eine Mitteilung mit Zugang zu den erworbenen Tickets. Die konkrete Form der Tickets (z. B. Download-Ticket, mobiles Ticket, Wallet-Ticket oder sonstige digitale Zugangsform) richtet sich nach dem vom Veranstalter fรผr die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Zugangssystem und wird dem Besteller mitgeteilt. Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist das Ticket in der jeweils vorgesehenen und gรผltigen Form vorzulegen. Die Vorlage der reinen Bestellbestรคtigung ohne gรผltiges Ticket berechtigt nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Sofern vom Veranstalter angeboten, kรถnnen Tickets gegen gesondertes Entgelt auch in gedruckter Form bestellt und versendet werden (โ€žPrint-Ticketsโ€œ).

3.3. Der Besteller ist verpflichtet, die erworbenen Tickets unverzรผglich nach Zugang auf Richtigkeit hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort sowie sonstiger wesentlicher Angaben zu รผberprรผfen. Beanstandungen sind unverzรผglich, spรคtestens jedoch innerhalb von fรผnf (5) Werktagen nach Kenntniserlangung des Mangels, in Textform gegenรผber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fรคllt Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit zur Last.

3.4. Das Eigentum an den Tickets sowie etwaige damit verbundene Teilnahme- oder Zugangsrechte gehen erst nach vollstรคndiger Zahlung des Gesamtpreises sowie nach Ausgleich sรคmtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegenรผber dem Besteller auf den Besteller รผber.

3.5. Der Besteller ist verpflichtet, im Rahmen des Bestellvorgangs vollstรคndige, wahrheitsgemรครŸe und aktuelle Angaben zu machen. Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Besteller gemachten Angaben im rechtlich zulรคssigen Umfang zu รผberprรผfen, sofern hierfรผr ein berechtigtes Interesse besteht.

3.6. Eine gewerbliche oder kommerzielle WeiterverรคuรŸerung von Tickets ist untersagt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht oder im Rahmen einer gewerblichen Tรคtigkeit anzubieten, zu bewerben oder weiterzugeben, sofern der Veranstalter dem nicht ausdrรผcklich zuvor in Textform zugestimmt hat. Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets, die unter VerstoรŸ gegen diese Bestimmung angeboten oder รผbertragen wurden, zu sperren oder fรผr ungรผltig zu erklรคren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Weitergehende Ansprรผche des Veranstalters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberรผhrt.

4. Rechte und Pflichten

4.1. Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung Informations-, Vortrags- und Networkingformate an und stellt eine Plattform zum fachlichen und geschรคftlichen Austausch dem Endkunden zur Verfรผgung. Zur Erfรผllung des Vertragszwecks kann sich der Veranstalter technischer Mittel bedienen, insbesondere digitaler Plattformen, Video-, Streaming- oder Chatsysteme. Der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter technischer Dienstleister kommuniziert alle wesentlichen Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zu Inhalt, Ort, Zeit, Teilnahmevoraussetzungen, Zugangsvoraussetzungen, Ticketform, Hausordnung, Sicherheitsanforderungen, Gebรผhren und sonstigen relevanten Rahmenbedingungen. Diese Informationen sind Bestandteil des Vertrages.

4.2. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grรผnden Ablauf, Inhalte, Referenten, Zeitplan oder Veranstaltungsort zu รคndern. Soweit mรถglich, wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Online- oder Hybridveranstaltung durchzufรผhren, sofern hierfรผr ein berechtigtes Interesse besteht. Hieraus ergibt sich kein Rรผcktritts-, Minderungs- oder Erstattungsrecht des Endkunden, sofern die Veranstaltung ihrem Gesamtcharakter nach erhalten bleibt.

4.3. Der Erwerber sichert zu, dass die Person, fรผr die ein Ticket erworben wird, die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen der gebuchten Ticket Kategorie erfรผllt (z. B. Unternehmenszugehรถrigkeit, Altersvorgaben oder sonstige Kriterien). Werden die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfรผllt, besteht kein Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung. Der Veranstalter ist berechtigt, in diesem Fall den Einlass zu verweigern. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

4.4. Die Veranstaltung ist als internationales Networking-Event konzipiert. Zweck der Veranstaltung ist insbesondere der geschรคftliche Austausch und die Sichtbarkeit der Endkunden. Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Endkunden im Rahmen der Registrierung bereitgestellten Daten (insbesondere Name, Unternehmen, Funktion und Profilbild) im vertraglich zulรคssigen Umfang im Teilnehmerverzeichnis, in der Event-App oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln zu verรถffentlichen und anderen Endkunden zugรคnglich zu machen.

4.5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden gesetzlichen oder behรถrdlichen Vorgaben zu verlangen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheits-, Gesundheits- oder HygienemaรŸnahmen (beispielsweise gesetzliche Vorschriften zur Eindรคmmung des Coronavirus SARS-CoV-2 oder vergleichbarer รผbertragbarer Krankheiten). Hierzu kann der Veranstalter insbesondere verlangen, dass Endkunden im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen hiervon eine Mund-Nasen-Bedeckung, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Gesichtsmaske tragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben, behรถrdlich angeordnet oder aus sachlich gerechtfertigten Grรผnden zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung vom Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer Schutzimpfung, eines Genesenenstatus oder vergleichbarer gesundheitsbezogener Nachweise abhรคngig zu machen, sofern und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, behรถrdlich angeordnet oder zur Einhaltung รถffentlich-rechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Zur Ermรถglichung einer gesetzlich vorgeschriebenen oder behรถrdlich angeordneten Kontaktpersonennachverfolgung ist der Veranstalter berechtigt, Endkunden beim Betreten des Veranstaltungsbereichs zu registrieren und die hierfรผr erforderlichen personenbezogenen Daten im gesetzlich zulรคssigen Umfang zu erheben und zu speichern. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen und Endkunden bei Nichteinhaltung der vorstehenden Vorgaben von der Veranstaltung auszuschlieรŸen oder ihnen den Zutritt zu verweigern. Endkunden, die aus diesen Grรผnden vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder denen der Zutritt verweigert wird, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts verpflichtet. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist darรผber hinaus berechtigt, aus Sicherheits- oder Organisationsgrรผnden, insbesondere zur Einhaltung behรถrdlicher Kapazitรคtsvorgaben oder SchutzmaรŸnahmen, die Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in einzelnen Bereichen zu beschrรคnken und Endkunden den Zutritt zeitweise zu verwehren. Bei Mehrtagestickets kann in diesem Fall eine anteilige Erstattung erfolgen, sofern der Endkunde an einem Veranstaltungstag keinen Zugang zu wesentlichen Veranstaltungsbereichen erhรคlt. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit des Veranstalters vorliegt.

4.6. Der Endkunde ist verpflichtet, die Veranstaltung ausschlieรŸlich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken zu nutzen und sรคmtliche gesetzlichen Vorschriften sowie Rechte Dritter zu beachten. Der Endkunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulรคssigkeit eigener Handlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung eigenverantwortlich zu prรผfen. Machen Dritte aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Endkunden Ansprรผche gegen den Veranstalter geltend, stellt der Endkunde den Veranstalter von diesen Ansprรผchen frei und รผbernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit den Veranstalter kein Mitverschulden trifft.

4.7. Bei VerstรถรŸen gegen gesetzliche Vorschriften, gegen diese AGB oder bei missbrรคuchlichem Verhalten ist der Veranstalter berechtigt, Tickets ohne Entschรคdigung zu sperren oder zu entziehen und den Endkunden von der Veranstaltung auszuschlieรŸen.

4.8. Beschรคdigte, verlorene oder gestohlene Tickets sind unverzรผglich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht, sofern der Verlust nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.

4.9. Tickets gelten ausschlieรŸlich fรผr die jeweils gebuchte Veranstaltung in Bezug auf Zeit, Ort und gegebenenfalls gebuchte Kategorie. Mit Beendigung der Veranstaltung verlieren sie ihre Gรผltigkeit.

4.10. Ein eingesetzter technischer Dienstleister ist nicht verpflichtet, den Veranstalter hinsichtlich seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenรผber den Endkunden zu รผberwachen, zu kontrollieren oder zu prรผfen. Der Veranstalter ist allein verantwortlich fรผr Inhalte, Verรถffentlichungen und Informationen zur Veranstaltung. Eine Gewรคhr fรผr die ununterbrochene technische Verfรผgbarkeit der eingesetzten Plattformen besteht nicht. Wartungsarbeiten oder technische Stรถrungen kรถnnen zu vorรผbergehenden Einschrรคnkungen fรผhren.

4.11. Die Veranstaltung sowie sรคmtliche Vortrรคge, Prรคsentationen, Panels, Workshops, Diskussionsrunden und sonstige Programmbestandteile sind urheberrechtlich geschรผtzt. Es ist dem Endkunden untersagt:

  • Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltung ganz oder teilweise anzufertigen,

  • Inhalte der Veranstaltung live zu streamen oder sonst รถffentlich zugรคnglich zu machen,

  • Veranstaltungsinhalte ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu vervielfรคltigen, zu verbreiten oder im Internet oder in sozialen Medien zu verรถffentlichen,

  • Zugangsdaten zur Eventplattform an Dritte weiterzugeben oder eine parallele Nutzung durch Dritte zu ermรถglichen.

Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter ausdrรผcklich vorab in Textform zugestimmt hat. Bei VerstรถรŸen ist der Veranstalter berechtigt, den Endkunden von der Veranstaltung auszuschlieรŸen und Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben unberรผhrt.

5. Absage, Verschiebung, ร„nderungen, Rรผcktritt und Erstattung

5.1. Ein Widerrufs-, Rรผckgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht fรผr Tickets besteht nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen oder der Veranstalter im Einzelfall ausdrรผcklich zustimmt. Mit Zugang der Bestellbestรคtigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Eine nachtrรคgliche Stornierung durch den Endkunden ist ausgeschlossen.

5.2. ร„nderungen einzelner Programmpunkte, Referenten, Veranstaltungsorte innerhalb desselben Veranstaltungsortes oder geringfรผgige zeitliche Anpassungen stellen keine wesentliche ร„nderung dar und berechtigen nicht zum Rรผcktritt, zur Minderung oder zur Erstattung.

5.3. Muss die Veranstaltung aufgrund hรถherer Gewalt oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstรคnde (insbesondere behรถrdlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Pandemien, Naturereignissen oder vergleichbarer Ereignisse) wesentlich geรคndert, verschoben, verkรผrzt oder abgesagt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Tickets fรผr einen Ersatztermin oder eine inhaltlich vergleichbare Veranstaltung fรผr gรผltig zu erklรคren oder die Veranstaltung ganz oder teilweise in ein Online- oder Hybridformat umzuwandeln. Ein Anspruch auf Rรผcktritt, Kรผndigung, Minderung, Schadensersatz oder Erstattung besteht in diesen Fรคllen nicht, es sei denn, dem Endkunden ist die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung nachweislich unzumutbar. Kann die Veranstaltung endgรผltig nicht durchgefรผhrt werden, ist die Haftung des Veranstalters auf die Erstattung des gezahlten Ticketpreises beschrรคnkt. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

5.4. Liegt eine wesentliche ร„nderung, Verschiebung oder Absage vor, die vom Veranstalter zu vertreten ist, ist der Endkunde berechtigt, das Ticket zurรผckzugeben und die Erstattung des Ticketpreises abzรผglich etwaiger ausgewiesener Bearbeitungsgebรผhren zu verlangen. Eine ร„nderung gilt als wesentlich, wenn die Veranstaltung nach objektiver Betrachtung grundlegend von der ursprรผnglich angekรผndigten Veranstaltung abweicht und der Endkunde vernรผnftigerweise nicht mehr mit einer gleichwertigen Veranstaltung rechnen kann.

5.5. Ist der Endkunde aus persรถnlichen Grรผnden oder infolge hรถherer Gewalt auf seiner Seite an der Teilnahme gehindert, besteht kein Anspruch auf Rรผcktritt oder Erstattung.

5.6. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund hรถherer Gewalt, behรถrdlicher Anordnungen oder sonstiger Umstรคnde, die er nicht zu vertreten hat, ab oder wird dem Veranstalter die Durchfรผhrung unzumutbar, haftet der Veranstalter nicht fรผr darรผberhinausgehende Schรคden oder Nachteile des Endkunden. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulรคssig, auf die Erstattung des Ticketpreises begrenzt.

6. Hausrecht, Einlassbedingungen und Ausschluss von der Veranstaltung

6.1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gรผltigen, personalisierten Ticket zulรคssig. Das Ticket ist beim Einlass unaufgefordert in der jeweils vorgesehenen Form (z. B. innerhalb der Event-App oder als digitales Ticket) vorzuzeigen. Da die Tickets personengebunden sind, ist der Endkunde verpflichtet, auf Verlangen des Veranstalters oder des Einlasspersonals einen gรผltigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Mit Gewรคhrung des Zutritts erhรคlt der Endkunde ein personalisiertes und nicht รผbertragbares Zutrittsmedium (z. B. Event-Badge oder Armband), das wรคhrend der gesamten Veranstaltungsdauer sichtbar zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. Ohne gรผltiges Zutrittsmedium kann der erneute Einlass verweigert werden.

6.2. Der Veranstalter รผbt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, seines Personals sowie beauftragter Sicherheitsdienste ist Folge zu leisten. Zur Gewรคhrleistung eines sicheren und geordneten Veranstaltungsablaufs ist der Veranstalter berechtigt, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschlieรŸen, insbesondere wenn diese:

  • aggressiv, beleidigend oder stรถrend auftreten,

  • den ordnungsgemรครŸen Ablauf der Veranstaltung beeintrรคchtigen,

  • gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoรŸen,

  • unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Betรคubungsmitteln oder sonstigen Rauschmitteln stehen,

  • oder eine Gefahr fรผr die Sicherheit anderer Endkunden darstellen.

6.3. Das Mitfรผhren von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, gefรคhrlichen Gegenstรคnden sowie sonstigen Gegenstรคnden, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder den Veranstaltungsablauf erheblich zu stรถren, ist untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Sicherheitskontrollen durchzufรผhren. Bei Verweigerung der Kontrolle kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

6.4. Wird einem Endkunden aus den in dieser Klausel genannten Grรผnden der Zutritt verweigert oder wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6.5. Die Veranstaltung dient dem professionellen und respektvollen Austausch. Der Endkunde verpflichtet sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und professionellen Verhalten gegenรผber anderen Teilnehmern, Referenten, Sponsoren, Partnern und Mitarbeitern des Veranstalters. Unzulรคssig sind insbesondere:

  • Belรคstigung, Diskriminierung oder Einschรผchterung,

  • sexuell รผbergriffiges oder unangemessenes Verhalten,

  • rassistische, beleidigende oder herabwรผrdigende ร„uรŸerungen oder Handlungen,

  • unerwรผnschte Werbung oder aufdringliche Akquisehandlungen,

  • jegliches Verhalten, das die Sicherheit, Wรผrde oder Integritรคt anderer Personen beeintrรคchtigt.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei VerstรถรŸen geeignete MaรŸnahmen zu ergreifen, insbesondere Verwarnungen auszusprechen, den Zutritt zu verweigern oder den Endkunden ohne Anspruch auf Erstattung von der Veranstaltung auszuschlieรŸen. Weitergehende Ansprรผche des Veranstalters bleiben unberรผhrt.

7. Verbot von Ambush- und Guerilla-Marketing

7.1. Bei den Events รผbt der Veranstalter das Hausrecht aus. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist wรคhrend des Aufenthaltes in den Veranstaltungsrรคumen zu beachten. Bei VerstรถรŸen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-MaรŸnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsrรคume zu verlassen. Weitergehende Ansprรผche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberรผhrt.

8. Foto-, Video- und Medienaufnahmen

8.1. Die Endkunden erklรคren sich ausdrรผcklich damit einverstanden, dass vor und wรคhrend der gesamten Veranstaltungen Fotos und Aufnahmen von ihm gemacht und von dem Veranstalter im Internet, den Printmedien und anderen Medien verรถffentlicht, verbreitet und weitergegeben werden dรผrfen. In Verbindung mit dem Kauf von Tickets und/oder der Nutzung der App sind die Endkunden ausdrรผcklich damit einverstanden, dass die von Ihnen bereitgestellten Profilbilder fรผr Werbezwecke verwendet werden dรผrfen. Dies umfasst die Nutzung Ihres Profilbildes in Marketingkampagnen, Social Media Beitrรคgen, sowie anderen Werbematerialien, um unsere Dienstleistungen zu bewerben. Sie stimmen zu, dass diese Nutzung unentgeltlich erfolgt und keine zusรคtzlichen Rechte oder Entschรคdigungen Ihrerseits entstehen.

9. Haftung des Veranstalters

9.1. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit. Bei einfach fahrlรคssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Hรถhe nach auf den jeweiligen Transaktionswert (Ticketpreis) beschrรคnkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfรผllung die ordnungsgemรครŸe Durchfรผhrung des Vertrags รผberhaupt erst ermรถglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmรครŸig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschrรคnkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Kรถrper oder Gesundheit sowie in Fรคllen zwingender gesetzlicher Haftung. Die Haftungsbegrenzung gilt auch fรผr vertragliche und auรŸervertragliche Ansprรผche.

9.2. Soweit gesetzlich zulรคssig, haftet der Veranstalter nicht fรผr Schรคden, die durch hรถhere Gewalt oder durch Pflichtverletzungen Dritter verursacht werden, die nicht Erfรผllungsgehilfen des Veranstalters sind.

9.3. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr die persรถnliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Erfรผllungsgehilfen sowie sonstiger Personen, deren sich der Veranstalter zur Vertragserfรผllung bedient.

9.4. Soweit ein technischer Dienstleister (z. B. Inwink) im Namen oder im Auftrag des Veranstalters tรคtig wird, haftet dieser gegenรผber dem Teilnehmer nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Im รœbrigen ist eine Haftung des technischen Dienstleisters ausgeschlossen, insbesondere fรผr:

  • Ausfall, Absage, Verschiebung oder ร„nderung der Veranstaltung,

  • Insolvenz des Veranstalters,

  • Einschrรคnkungen oder vorรผbergehende Nichtverfรผgbarkeit technischer Services,

  • Verzรถgerungen oder Fehler bei der รœbermittlung von Tickets,

  • Verlust, verspรคtete Zustellung oder Mรคngel gedruckter Tickets,

  • Schรคden infolge hรถherer Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter.

9.5. Soweit die Haftung des technischen Dienstleisters ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr dessen gesetzliche Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfรผllungsgehilfen.

10. Garderobe und Haftung fรผr eingebrachte Gegenstรคnde

10.1. Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstรคnde, z.B. Mรคntel, Jacken, Koffer oder Taschen, fรผr den Besucher zu verwahren (โ€žGarderobeโ€œ) gelten hierfรผr folgende Bedingungen:

10.1.1. Der Endkunde darf keine Wertgegenstรคnde (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datentrรคger mit vertraulichen und/oder geschรคftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;

10.1.2. Der Veranstalter haftet fรผr Sach- und Vermรถgensschรคden durch Beschรคdigungen oder Verlust der Gegenstรคnde nur bei vorsรคtzlichem oder grob fahrlรคssigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfรผllungsgehilfen.

10.1.3. Die Haftung ist der Hรถhe nach beschrรคnkt auf maximal 500 Euro pro Endkunde.

11. Datenschutz

11.1. Mit dem Kauf eines Tickets und der Zustimmung zu diesen AGB willigt der Endkunde in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Endkunden zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events ein. Darรผber hinaus dรผrfen die angegebenen Daten zu Werbezwecken durch den Veranstalter genutzt oder an Dritte (z. B. Aussteller) รผbermittelt werden. Der Endkunde kann seine Einwilligung jederzeit gegenรผber dem Veranstalter widerrufen (etwa durch E-Mail an: hello@acceleratetomorrow). Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklรคrung entnommen werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen gehen entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Endkunden vor, sofern nicht ausdrรผcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des รœbereinkommens der Vereinten Nationen รผber Vertrรคge รผber den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberรผhrt.

12.3. Ist der Endkunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des รถffentlichen Rechts oder รถffentlich-rechtliches Sondervermรถgen, ist ausschlieรŸlicher Gerichtsstand fรผr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Endkunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

12.4. Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfรผhrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der รผbrigen Bestimmungen unberรผhrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfรผhrbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprรผnglichen Bestimmung am nรคchsten kommt. Gleiches gilt fรผr etwaige Regelungslรผcken.

14. Zusรคtzliche Bestimmungen des Veranstalters

Es gelten die folgenden zusรคtzlichen Bestimmungen des Veranstalters:

https://www.acceleratetomorrow.com/terms-and-conditions

Aktualisiert am 29. Januar 2026

Allgemeine Geschรคftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (โ€žAGBโ€œ) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Accelerate Tomorrow GmbH, Schwedter Str. 34A, 10435 Berlin, Deutschland (nachfolgend โ€žVeranstalterโ€œ) und dem Erwerber von Zugangs-, Teilnahme-, Zutritts- oder Besuchsrechten sowie Reservierungen und Gutscheinen fรผr vorgenannte oder vergleichbare Rechte (nachfolgend gemeinsam โ€žTicketsโ€œ) oder sonstigen Produkten oder Dienstleistungen (z. B. Merchandising) (nachfolgend gemeinsam โ€žAngeboteโ€œ). Die Angebote kรถnnen unter Nutzung von Technologieplattformen, Software und Dienstleistungen der INWINK SAS bereitgestellt werden. โ€žEndkundeโ€œ im Sinne dieser AGB ist jede natรผrliche oder juristische Person, die Tickets oder sonstige Angebote erwirbt oder hierzu berechtigt ist. Dies umfasst auch Personen oder juristische Einheiten, die Tickets oder Angebote nicht unmittelbar vom Veranstalter erworben haben, jedoch, soweit zulรคssig, zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (z. B. im Falle einer zulรคssigen WeiterverรคuรŸerung).

1.2. Sรคmtliche Kommunikation im Zusammenhang mit Tickets und Angeboten ist ausschlieรŸlich an den Veranstalter zu richten:

Accelerate Tomorrow GmbH
Schwedter Str. 34A
10435 Berlin
Deutschland

1.3. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die INWINK SAS, 33, Rue du Faubourg Saint-Antoine, 75011 Paris, Frankreich (nachfolgend โ€žInwinkโ€œ), zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen Anbieterin von Technologieplattformen, Software und Dienstleistungen (nachfolgend โ€žInwink-Servicesโ€œ) ist. Der Veranstalter nutzt die Inwink-Services zur technischen Abwicklung des Ticketverkaufs, zur Bereitstellung der Eventplattform sowie zur Verarbeitung von Transaktionen im Zusammenhang mit der Veranstaltung โ€žAccelerate Tomorrowโ€œ (nachfolgend โ€žVeranstaltungโ€œ). Inwink wird ausschlieรŸlich als technische Dienstleisterin und Plattformanbieterin im Auftrag und unter Lizenz des Veranstalters tรคtig. Inwink ist weder Ticketvermittler noch Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung und wird nicht Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der Durchfรผhrung der Veranstaltung.

1.4. Aus Grรผnden der besseren Lesbarkeit wird in den AGB das generische Maskulinum verwendet. Dabei sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung gemeint. Die verkรผrzte Sprachform ist wertfrei.

2. Vertragsschluss und Ticketkauf

2.1. Zwischen der Inwink SAS (nachfolgend โ€žInwinkโ€œ) und dem Endkunden kommt kein Vertrag รผber den Erwerb von Tickets oder sonstigen Angeboten zustande. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bestellvorgangs unter Nutzung der von Inwink bereitgestellten technischen Plattform kommt ein Vertrag ausschlieรŸlich zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder Angebote Hinweise wie โ€žpowered by Inwinkโ€œ oder vergleichbare Bezeichnungen enthalten oder der Verkauf รผber Domains oder Subdomains von Inwink erfolgt. Ein Vertrag zwischen dem Endkunden und Inwink รผber die Durchfรผhrung der Veranstaltung oder die Erbringung der Veranstaltungsleistungen wird nicht geschlossen. Mit Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises fรคllig. Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wรคhlen. Im Anschluss an den Eingang der vollstรคndigen Bezahlung bei dem Veranstalter erhรคlt der Endkunde die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse รผbersandt. Der Endkunde erhรคlt keine weiteren Tickets per Post oder Fax. Dieser ist selbst fรผr die Aufbewahrung und Mitfรผhrung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich. Der Endkunde ist bei der Inanspruchnahme von vergรผnstigten Tickets dazu verpflichtet, unaufgefordert die entsprechenden Nachweise auf Nachfrage vorzulegen. Fรผr den Fall, dass der Endkunde dem nicht nachkommt, steht dem Veranstalter das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Erfรผllung der Nachweispflicht vom Vertrag zurรผckzutreten. Falls sich herausstellt, dass der Endkunde eigentlich nicht fรผr die entsprechende Ticketart berechtigt ist, wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter gesetzlich dazu berechtigt ist, den Vertrag anzufechten.

2.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den Verkauf von Tickets oder sonstigen Angeboten von der Zustimmung des Endkunden zu weiteren Bedingungen, Datenschutzhinweisen, Widerrufsbelehrungen oder sonstigen vertraglichen Bestandteilen abhรคngig zu machen. Ferner kann der Veranstalter Beschrรคnkungen festlegen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Anzahl von Tickets pro Veranstaltung oder pro Endkunde. Der Veranstalter sowie Inwink im Namen und im Auftrag des Veranstalters sind berechtigt, Bestellungen aus sachlich gerechtfertigten Grรผnden abzulehnen oder nicht anzunehmen.

2.3. Der Gesamtpreis fรผr Tickets und sonstige Angebote wird ausschlieรŸlich vom Veranstalter oder von Dritten festgelegt, die Tickets รผber oder im Auftrag des Veranstalters vertreiben. Der Gesamtpreis kann den auf dem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Grundpreis รผbersteigen. Er setzt sich aus dem angegebenen Ticketpreis zuzรผglich etwaiger Vorverkaufsgebรผhren, Servicegebรผhren, Zuschlรคge, Bearbeitungsentgelte sowie gesetzlicher Steuern und Abgaben zusammen. Der Endkunde wird vor Abschluss des Bestellvorgangs รผber den zu zahlenden Gesamtpreis informiert. Die Zahlung des Gesamtpreises ist ausschlieรŸlich รผber die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden mรถglich. Die Zahlungsabwicklung kann รผber Inwink im Namen und auf Rechnung des Veranstalters erfolgen.

2.4. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden kommt erst zustande, wenn der Veranstalter oder Inwink im Namen des Veranstalters die Bestellung ausdrรผcklich bestรคtigt hat, insbesondere durch รœbersendung einer Bestell- oder Transaktionsbestรคtigung oder durch Zuteilung und รœbermittlung eines personalisierten Tickets mit entsprechender Ticket-ID. Der bloรŸe Abschluss des Bestellvorgangs ohne entsprechende Bestรคtigung begrรผndet keinen verbindlichen Vertrag und berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. 

2.5. Sollten aufgrund technischer Stรถrungen Ticketkontingente, sei es das Gesamtkontingent einer Veranstaltung oder das Kontingent einzelner Ticketkategorien, รผberschritten werden, wird der Endkunde hierรผber unverzรผglich informiert. In einem solchen Fall sind der Veranstalter oder Inwink im Namen des Veranstalters berechtigt, die betroffenen Tickets zu widerrufen oder zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzรผglich in Hรถhe des gezahlten Gesamtpreises erstattet.

2.6. Fรผr bestimmte รผber die Website(s) des Veranstalters oder vor Ort abgewickelte Transaktionen kann Inwink als sogenannter โ€žMerchant of Recordโ€œ auftreten. In diesem Fall รผbernimmt Inwink die technische Zahlungsabwicklung, die Bestellverarbeitung sowie die Bearbeitung zahlungsbezogener Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Transaktionen. Der Endkunde erklรคrt sich damit einverstanden, dass Inwink in diesen Fรคllen als Merchant of Record handelt und zahlungsbezogene Vorgรคnge, einschlieรŸlich Rรผckerstattungen und Rรผckbelastungen (Chargebacks), gemรครŸ den jeweils anwendbaren vertraglichen Bestimmungen abgewickelt werden. Unabhรคngig hiervon bleibt der Veranstalter alleiniger Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der Durchfรผhrung der Veranstaltung.

3. Ticketarten, Personalisierung und รœbertragbarkeit

3.1. Die Tickets sind grundsรคtzlich personengebunden und nicht frei รผbertragbar. Eine รœbertragung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulรคssig. Ein entsprechender Antrag ist spรคtestens bis zwei (2) Tage vor Beginn der Veranstaltung in Textform an die vom Veranstalter benannte Kontaktadresse zu richten. Ein Anspruch auf Zustimmung zur รœbertragung besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, eine รœbertragung insbesondere aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Grรผnden abzulehnen.

3.2. Nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs erhรคlt der Besteller eine automatisierte Bestellbestรคtigung sowie gesondert eine Mitteilung mit Zugang zu den erworbenen Tickets. Die konkrete Form der Tickets (z. B. Download-Ticket, mobiles Ticket, Wallet-Ticket oder sonstige digitale Zugangsform) richtet sich nach dem vom Veranstalter fรผr die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Zugangssystem und wird dem Besteller mitgeteilt. Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist das Ticket in der jeweils vorgesehenen und gรผltigen Form vorzulegen. Die Vorlage der reinen Bestellbestรคtigung ohne gรผltiges Ticket berechtigt nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Sofern vom Veranstalter angeboten, kรถnnen Tickets gegen gesondertes Entgelt auch in gedruckter Form bestellt und versendet werden (โ€žPrint-Ticketsโ€œ).

3.3. Der Besteller ist verpflichtet, die erworbenen Tickets unverzรผglich nach Zugang auf Richtigkeit hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort sowie sonstiger wesentlicher Angaben zu รผberprรผfen. Beanstandungen sind unverzรผglich, spรคtestens jedoch innerhalb von fรผnf (5) Werktagen nach Kenntniserlangung des Mangels, in Textform gegenรผber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fรคllt Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit zur Last.

3.4. Das Eigentum an den Tickets sowie etwaige damit verbundene Teilnahme- oder Zugangsrechte gehen erst nach vollstรคndiger Zahlung des Gesamtpreises sowie nach Ausgleich sรคmtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegenรผber dem Besteller auf den Besteller รผber.

3.5. Der Besteller ist verpflichtet, im Rahmen des Bestellvorgangs vollstรคndige, wahrheitsgemรครŸe und aktuelle Angaben zu machen. Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Besteller gemachten Angaben im rechtlich zulรคssigen Umfang zu รผberprรผfen, sofern hierfรผr ein berechtigtes Interesse besteht.

3.6. Eine gewerbliche oder kommerzielle WeiterverรคuรŸerung von Tickets ist untersagt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht oder im Rahmen einer gewerblichen Tรคtigkeit anzubieten, zu bewerben oder weiterzugeben, sofern der Veranstalter dem nicht ausdrรผcklich zuvor in Textform zugestimmt hat. Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets, die unter VerstoรŸ gegen diese Bestimmung angeboten oder รผbertragen wurden, zu sperren oder fรผr ungรผltig zu erklรคren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Weitergehende Ansprรผche des Veranstalters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberรผhrt.

4. Rechte und Pflichten

4.1. Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung Informations-, Vortrags- und Networkingformate an und stellt eine Plattform zum fachlichen und geschรคftlichen Austausch dem Endkunden zur Verfรผgung. Zur Erfรผllung des Vertragszwecks kann sich der Veranstalter technischer Mittel bedienen, insbesondere digitaler Plattformen, Video-, Streaming- oder Chatsysteme. Der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter technischer Dienstleister kommuniziert alle wesentlichen Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zu Inhalt, Ort, Zeit, Teilnahmevoraussetzungen, Zugangsvoraussetzungen, Ticketform, Hausordnung, Sicherheitsanforderungen, Gebรผhren und sonstigen relevanten Rahmenbedingungen. Diese Informationen sind Bestandteil des Vertrages.

4.2. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grรผnden Ablauf, Inhalte, Referenten, Zeitplan oder Veranstaltungsort zu รคndern. Soweit mรถglich, wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Online- oder Hybridveranstaltung durchzufรผhren, sofern hierfรผr ein berechtigtes Interesse besteht. Hieraus ergibt sich kein Rรผcktritts-, Minderungs- oder Erstattungsrecht des Endkunden, sofern die Veranstaltung ihrem Gesamtcharakter nach erhalten bleibt.

4.3. Der Erwerber sichert zu, dass die Person, fรผr die ein Ticket erworben wird, die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen der gebuchten Ticket Kategorie erfรผllt (z. B. Unternehmenszugehรถrigkeit, Altersvorgaben oder sonstige Kriterien). Werden die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfรผllt, besteht kein Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung. Der Veranstalter ist berechtigt, in diesem Fall den Einlass zu verweigern. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

4.4. Die Veranstaltung ist als internationales Networking-Event konzipiert. Zweck der Veranstaltung ist insbesondere der geschรคftliche Austausch und die Sichtbarkeit der Endkunden. Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Endkunden im Rahmen der Registrierung bereitgestellten Daten (insbesondere Name, Unternehmen, Funktion und Profilbild) im vertraglich zulรคssigen Umfang im Teilnehmerverzeichnis, in der Event-App oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln zu verรถffentlichen und anderen Endkunden zugรคnglich zu machen.

4.5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden gesetzlichen oder behรถrdlichen Vorgaben zu verlangen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheits-, Gesundheits- oder HygienemaรŸnahmen (beispielsweise gesetzliche Vorschriften zur Eindรคmmung des Coronavirus SARS-CoV-2 oder vergleichbarer รผbertragbarer Krankheiten). Hierzu kann der Veranstalter insbesondere verlangen, dass Endkunden im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen hiervon eine Mund-Nasen-Bedeckung, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Gesichtsmaske tragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben, behรถrdlich angeordnet oder aus sachlich gerechtfertigten Grรผnden zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung vom Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer Schutzimpfung, eines Genesenenstatus oder vergleichbarer gesundheitsbezogener Nachweise abhรคngig zu machen, sofern und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, behรถrdlich angeordnet oder zur Einhaltung รถffentlich-rechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Zur Ermรถglichung einer gesetzlich vorgeschriebenen oder behรถrdlich angeordneten Kontaktpersonennachverfolgung ist der Veranstalter berechtigt, Endkunden beim Betreten des Veranstaltungsbereichs zu registrieren und die hierfรผr erforderlichen personenbezogenen Daten im gesetzlich zulรคssigen Umfang zu erheben und zu speichern. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen und Endkunden bei Nichteinhaltung der vorstehenden Vorgaben von der Veranstaltung auszuschlieรŸen oder ihnen den Zutritt zu verweigern. Endkunden, die aus diesen Grรผnden vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder denen der Zutritt verweigert wird, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts verpflichtet. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist darรผber hinaus berechtigt, aus Sicherheits- oder Organisationsgrรผnden, insbesondere zur Einhaltung behรถrdlicher Kapazitรคtsvorgaben oder SchutzmaรŸnahmen, die Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in einzelnen Bereichen zu beschrรคnken und Endkunden den Zutritt zeitweise zu verwehren. Bei Mehrtagestickets kann in diesem Fall eine anteilige Erstattung erfolgen, sofern der Endkunde an einem Veranstaltungstag keinen Zugang zu wesentlichen Veranstaltungsbereichen erhรคlt. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit des Veranstalters vorliegt.

4.6. Der Endkunde ist verpflichtet, die Veranstaltung ausschlieรŸlich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken zu nutzen und sรคmtliche gesetzlichen Vorschriften sowie Rechte Dritter zu beachten. Der Endkunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulรคssigkeit eigener Handlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung eigenverantwortlich zu prรผfen. Machen Dritte aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Endkunden Ansprรผche gegen den Veranstalter geltend, stellt der Endkunde den Veranstalter von diesen Ansprรผchen frei und รผbernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit den Veranstalter kein Mitverschulden trifft.

4.7. Bei VerstรถรŸen gegen gesetzliche Vorschriften, gegen diese AGB oder bei missbrรคuchlichem Verhalten ist der Veranstalter berechtigt, Tickets ohne Entschรคdigung zu sperren oder zu entziehen und den Endkunden von der Veranstaltung auszuschlieรŸen.

4.8. Beschรคdigte, verlorene oder gestohlene Tickets sind unverzรผglich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht, sofern der Verlust nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.

4.9. Tickets gelten ausschlieรŸlich fรผr die jeweils gebuchte Veranstaltung in Bezug auf Zeit, Ort und gegebenenfalls gebuchte Kategorie. Mit Beendigung der Veranstaltung verlieren sie ihre Gรผltigkeit.

4.10. Ein eingesetzter technischer Dienstleister ist nicht verpflichtet, den Veranstalter hinsichtlich seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenรผber den Endkunden zu รผberwachen, zu kontrollieren oder zu prรผfen. Der Veranstalter ist allein verantwortlich fรผr Inhalte, Verรถffentlichungen und Informationen zur Veranstaltung. Eine Gewรคhr fรผr die ununterbrochene technische Verfรผgbarkeit der eingesetzten Plattformen besteht nicht. Wartungsarbeiten oder technische Stรถrungen kรถnnen zu vorรผbergehenden Einschrรคnkungen fรผhren.

4.11. Die Veranstaltung sowie sรคmtliche Vortrรคge, Prรคsentationen, Panels, Workshops, Diskussionsrunden und sonstige Programmbestandteile sind urheberrechtlich geschรผtzt. Es ist dem Endkunden untersagt:

  • Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltung ganz oder teilweise anzufertigen,

  • Inhalte der Veranstaltung live zu streamen oder sonst รถffentlich zugรคnglich zu machen,

  • Veranstaltungsinhalte ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu vervielfรคltigen, zu verbreiten oder im Internet oder in sozialen Medien zu verรถffentlichen,

  • Zugangsdaten zur Eventplattform an Dritte weiterzugeben oder eine parallele Nutzung durch Dritte zu ermรถglichen.

Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter ausdrรผcklich vorab in Textform zugestimmt hat. Bei VerstรถรŸen ist der Veranstalter berechtigt, den Endkunden von der Veranstaltung auszuschlieรŸen und Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben unberรผhrt.

5. Absage, Verschiebung, ร„nderungen, Rรผcktritt und Erstattung

5.1. Ein Widerrufs-, Rรผckgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht fรผr Tickets besteht nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen oder der Veranstalter im Einzelfall ausdrรผcklich zustimmt. Mit Zugang der Bestellbestรคtigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Eine nachtrรคgliche Stornierung durch den Endkunden ist ausgeschlossen.

5.2. ร„nderungen einzelner Programmpunkte, Referenten, Veranstaltungsorte innerhalb desselben Veranstaltungsortes oder geringfรผgige zeitliche Anpassungen stellen keine wesentliche ร„nderung dar und berechtigen nicht zum Rรผcktritt, zur Minderung oder zur Erstattung.

5.3. Muss die Veranstaltung aufgrund hรถherer Gewalt oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstรคnde (insbesondere behรถrdlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Pandemien, Naturereignissen oder vergleichbarer Ereignisse) wesentlich geรคndert, verschoben, verkรผrzt oder abgesagt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Tickets fรผr einen Ersatztermin oder eine inhaltlich vergleichbare Veranstaltung fรผr gรผltig zu erklรคren oder die Veranstaltung ganz oder teilweise in ein Online- oder Hybridformat umzuwandeln. Ein Anspruch auf Rรผcktritt, Kรผndigung, Minderung, Schadensersatz oder Erstattung besteht in diesen Fรคllen nicht, es sei denn, dem Endkunden ist die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung nachweislich unzumutbar. Kann die Veranstaltung endgรผltig nicht durchgefรผhrt werden, ist die Haftung des Veranstalters auf die Erstattung des gezahlten Ticketpreises beschrรคnkt. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

5.4. Liegt eine wesentliche ร„nderung, Verschiebung oder Absage vor, die vom Veranstalter zu vertreten ist, ist der Endkunde berechtigt, das Ticket zurรผckzugeben und die Erstattung des Ticketpreises abzรผglich etwaiger ausgewiesener Bearbeitungsgebรผhren zu verlangen. Eine ร„nderung gilt als wesentlich, wenn die Veranstaltung nach objektiver Betrachtung grundlegend von der ursprรผnglich angekรผndigten Veranstaltung abweicht und der Endkunde vernรผnftigerweise nicht mehr mit einer gleichwertigen Veranstaltung rechnen kann.

5.5. Ist der Endkunde aus persรถnlichen Grรผnden oder infolge hรถherer Gewalt auf seiner Seite an der Teilnahme gehindert, besteht kein Anspruch auf Rรผcktritt oder Erstattung.

5.6. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund hรถherer Gewalt, behรถrdlicher Anordnungen oder sonstiger Umstรคnde, die er nicht zu vertreten hat, ab oder wird dem Veranstalter die Durchfรผhrung unzumutbar, haftet der Veranstalter nicht fรผr darรผberhinausgehende Schรคden oder Nachteile des Endkunden. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulรคssig, auf die Erstattung des Ticketpreises begrenzt.

6. Hausrecht, Einlassbedingungen und Ausschluss von der Veranstaltung

6.1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gรผltigen, personalisierten Ticket zulรคssig. Das Ticket ist beim Einlass unaufgefordert in der jeweils vorgesehenen Form (z. B. innerhalb der Event-App oder als digitales Ticket) vorzuzeigen. Da die Tickets personengebunden sind, ist der Endkunde verpflichtet, auf Verlangen des Veranstalters oder des Einlasspersonals einen gรผltigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Mit Gewรคhrung des Zutritts erhรคlt der Endkunde ein personalisiertes und nicht รผbertragbares Zutrittsmedium (z. B. Event-Badge oder Armband), das wรคhrend der gesamten Veranstaltungsdauer sichtbar zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. Ohne gรผltiges Zutrittsmedium kann der erneute Einlass verweigert werden.

6.2. Der Veranstalter รผbt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, seines Personals sowie beauftragter Sicherheitsdienste ist Folge zu leisten. Zur Gewรคhrleistung eines sicheren und geordneten Veranstaltungsablaufs ist der Veranstalter berechtigt, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschlieรŸen, insbesondere wenn diese:

  • aggressiv, beleidigend oder stรถrend auftreten,

  • den ordnungsgemรครŸen Ablauf der Veranstaltung beeintrรคchtigen,

  • gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoรŸen,

  • unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Betรคubungsmitteln oder sonstigen Rauschmitteln stehen,

  • oder eine Gefahr fรผr die Sicherheit anderer Endkunden darstellen.

6.3. Das Mitfรผhren von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, gefรคhrlichen Gegenstรคnden sowie sonstigen Gegenstรคnden, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder den Veranstaltungsablauf erheblich zu stรถren, ist untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Sicherheitskontrollen durchzufรผhren. Bei Verweigerung der Kontrolle kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

6.4. Wird einem Endkunden aus den in dieser Klausel genannten Grรผnden der Zutritt verweigert oder wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6.5. Die Veranstaltung dient dem professionellen und respektvollen Austausch. Der Endkunde verpflichtet sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und professionellen Verhalten gegenรผber anderen Teilnehmern, Referenten, Sponsoren, Partnern und Mitarbeitern des Veranstalters. Unzulรคssig sind insbesondere:

  • Belรคstigung, Diskriminierung oder Einschรผchterung,

  • sexuell รผbergriffiges oder unangemessenes Verhalten,

  • rassistische, beleidigende oder herabwรผrdigende ร„uรŸerungen oder Handlungen,

  • unerwรผnschte Werbung oder aufdringliche Akquisehandlungen,

  • jegliches Verhalten, das die Sicherheit, Wรผrde oder Integritรคt anderer Personen beeintrรคchtigt.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei VerstรถรŸen geeignete MaรŸnahmen zu ergreifen, insbesondere Verwarnungen auszusprechen, den Zutritt zu verweigern oder den Endkunden ohne Anspruch auf Erstattung von der Veranstaltung auszuschlieรŸen. Weitergehende Ansprรผche des Veranstalters bleiben unberรผhrt.

7. Verbot von Ambush- und Guerilla-Marketing

7.1. Bei den Events รผbt der Veranstalter das Hausrecht aus. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist wรคhrend des Aufenthaltes in den Veranstaltungsrรคumen zu beachten. Bei VerstรถรŸen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-MaรŸnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsrรคume zu verlassen. Weitergehende Ansprรผche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberรผhrt.

8. Foto-, Video- und Medienaufnahmen

8.1. Die Endkunden erklรคren sich ausdrรผcklich damit einverstanden, dass vor und wรคhrend der gesamten Veranstaltungen Fotos und Aufnahmen von ihm gemacht und von dem Veranstalter im Internet, den Printmedien und anderen Medien verรถffentlicht, verbreitet und weitergegeben werden dรผrfen. In Verbindung mit dem Kauf von Tickets und/oder der Nutzung der App sind die Endkunden ausdrรผcklich damit einverstanden, dass die von Ihnen bereitgestellten Profilbilder fรผr Werbezwecke verwendet werden dรผrfen. Dies umfasst die Nutzung Ihres Profilbildes in Marketingkampagnen, Social Media Beitrรคgen, sowie anderen Werbematerialien, um unsere Dienstleistungen zu bewerben. Sie stimmen zu, dass diese Nutzung unentgeltlich erfolgt und keine zusรคtzlichen Rechte oder Entschรคdigungen Ihrerseits entstehen.

9. Haftung des Veranstalters

9.1. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit. Bei einfach fahrlรคssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Hรถhe nach auf den jeweiligen Transaktionswert (Ticketpreis) beschrรคnkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfรผllung die ordnungsgemรครŸe Durchfรผhrung des Vertrags รผberhaupt erst ermรถglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmรครŸig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschrรคnkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Kรถrper oder Gesundheit sowie in Fรคllen zwingender gesetzlicher Haftung. Die Haftungsbegrenzung gilt auch fรผr vertragliche und auรŸervertragliche Ansprรผche.

9.2. Soweit gesetzlich zulรคssig, haftet der Veranstalter nicht fรผr Schรคden, die durch hรถhere Gewalt oder durch Pflichtverletzungen Dritter verursacht werden, die nicht Erfรผllungsgehilfen des Veranstalters sind.

9.3. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr die persรถnliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Erfรผllungsgehilfen sowie sonstiger Personen, deren sich der Veranstalter zur Vertragserfรผllung bedient.

9.4. Soweit ein technischer Dienstleister (z. B. Inwink) im Namen oder im Auftrag des Veranstalters tรคtig wird, haftet dieser gegenรผber dem Teilnehmer nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Im รœbrigen ist eine Haftung des technischen Dienstleisters ausgeschlossen, insbesondere fรผr:

  • Ausfall, Absage, Verschiebung oder ร„nderung der Veranstaltung,

  • Insolvenz des Veranstalters,

  • Einschrรคnkungen oder vorรผbergehende Nichtverfรผgbarkeit technischer Services,

  • Verzรถgerungen oder Fehler bei der รœbermittlung von Tickets,

  • Verlust, verspรคtete Zustellung oder Mรคngel gedruckter Tickets,

  • Schรคden infolge hรถherer Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter.

9.5. Soweit die Haftung des technischen Dienstleisters ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr dessen gesetzliche Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfรผllungsgehilfen.

10. Garderobe und Haftung fรผr eingebrachte Gegenstรคnde

10.1. Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstรคnde, z.B. Mรคntel, Jacken, Koffer oder Taschen, fรผr den Besucher zu verwahren (โ€žGarderobeโ€œ) gelten hierfรผr folgende Bedingungen:

10.1.1. Der Endkunde darf keine Wertgegenstรคnde (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datentrรคger mit vertraulichen und/oder geschรคftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;

10.1.2. Der Veranstalter haftet fรผr Sach- und Vermรถgensschรคden durch Beschรคdigungen oder Verlust der Gegenstรคnde nur bei vorsรคtzlichem oder grob fahrlรคssigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfรผllungsgehilfen.

10.1.3. Die Haftung ist der Hรถhe nach beschrรคnkt auf maximal 500 Euro pro Endkunde.

11. Datenschutz

11.1. Mit dem Kauf eines Tickets und der Zustimmung zu diesen AGB willigt der Endkunde in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Endkunden zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events ein. Darรผber hinaus dรผrfen die angegebenen Daten zu Werbezwecken durch den Veranstalter genutzt oder an Dritte (z. B. Aussteller) รผbermittelt werden. Der Endkunde kann seine Einwilligung jederzeit gegenรผber dem Veranstalter widerrufen (etwa durch E-Mail an: hello@acceleratetomorrow). Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklรคrung entnommen werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen gehen entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Endkunden vor, sofern nicht ausdrรผcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des รœbereinkommens der Vereinten Nationen รผber Vertrรคge รผber den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberรผhrt.

12.3. Ist der Endkunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des รถffentlichen Rechts oder รถffentlich-rechtliches Sondervermรถgen, ist ausschlieรŸlicher Gerichtsstand fรผr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Endkunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

12.4. Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfรผhrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der รผbrigen Bestimmungen unberรผhrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfรผhrbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprรผnglichen Bestimmung am nรคchsten kommt. Gleiches gilt fรผr etwaige Regelungslรผcken.

14. Zusรคtzliche Bestimmungen des Veranstalters

Es gelten die folgenden zusรคtzlichen Bestimmungen des Veranstalters:

https://www.acceleratetomorrow.com/terms-and-conditions

Aktualisiert am 29. Januar 2026

US ADDENDUM

(Applicable to End Customers with Residence, Seat or Principal Place of Business in the United States)

This US Addendum supplements the General Terms and Conditions of the Organizer. In the event of a conflict between this Addendum and the General Terms and Conditions, this Addendum shall prevail solely with respect to End Customers located in the United States.

1. Applicability

This Addendum applies exclusively to End Customers whose registered office, principal place of business, or habitual residence is in the United States of America.

2. Agreement to Binding Arbitration

Any dispute, claim, or controversy arising out of or relating to the Event, the Tickets, the Services, or these Terms and Conditions shall be resolved exclusively and finally by binding arbitration.

The arbitration shall:

  • be administered by the American Arbitration Association (AAA),

  • be conducted in English,

  • take place in New York, New York (unless otherwise agreed),

  • be conducted before a single arbitrator,

  • be governed by the Federal Arbitration Act (FAA).

The arbitrator shall have exclusive authority to resolve any dispute relating to the interpretation, applicability, enforceability, or formation of this arbitration agreement.

Judgment upon the award rendered by the arbitrator may be entered in any court having jurisdiction.

3. Waiver of Jury Trial

TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, THE PARTIES IRREVOCABLY WAIVE ANY RIGHT TO A TRIAL BY JURY IN ANY LEGAL PROCEEDING ARISING OUT OF OR RELATING TO THE EVENT, THE TICKETS, THE SERVICES, OR THESE TERMS.

4. Class Action Waiver

ALL CLAIMS MUST BE BROUGHT SOLELY IN AN INDIVIDUAL CAPACITY, AND NOT AS A PLAINTIFF OR CLASS MEMBER IN ANY PURPORTED CLASS, COLLECTIVE, REPRESENTATIVE, OR MASS ACTION.

The arbitrator shall not consolidate claims or preside over any form of representative or class proceeding.

If this class action waiver is found unenforceable, the arbitration agreement shall be null and void.

5. Limitation of Liability

TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW:

  • THE TOTAL LIABILITY OF THE ORGANIZER SHALL NOT EXCEED THE AMOUNT PAID FOR THE RELEVANT TICKET OR SERVICE GIVING RISE TO THE CLAIM.

  • THE ORGANIZER SHALL NOT BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, EXEMPLARY, SPECIAL, OR PUNITIVE DAMAGES, INCLUDING LOSS OF PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, OR LOSS OF DATA.

These limitations shall apply regardless of the legal theory under which liability is asserted.

6. Disclaimer of Warranties

TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, THE EVENT, TICKETS, AND SERVICES ARE PROVIDED โ€œAS ISโ€ AND โ€œAS AVAILABLE.โ€

THE ORGANIZER DISCLAIMS ALL WARRANTIES, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, NON-INFRINGEMENT, AND ACCURACY.

The Organizer does not warrant that the Services will be uninterrupted, secure, or error-free.

7. Third-Party Release

The End Customer releases the Organizer and its officers, directors, employees, agents, contractors, and service providers from any claims arising out of actions or omissions of third parties not under the Organizerโ€™s direct control.

8. California Civil Code ยง1542 Waiver

If the End Customer is domiciled in California, the End Customer expressly waives California Civil Code ยง1542, which states:

โ€œA general release does not extend to claims that the creditor or releasing party does not know or suspect to exist in his or her favor at the time of executing the releaseโ€ฆโ€

The End Customer acknowledges that he/she understands the significance of this waiver.

9. Severability

If any provision of this Addendum is found unenforceable, the remaining provisions shall remain in full force and effect to the maximum extent permitted by law.

General Terms and Conditions

1. Scope and Subject Matter of the Contract

1.1. These General Terms and Conditions (โ€œGTCโ€) form an integral part of the contract between Accelerate Tomorrow GmbH, Schwedter Str. 34A, 10435 Berlin, Germany (hereinafter referred to as the โ€œOrganizerโ€) and the purchaser of access rights, participation rights, admission rights, visitation rights, reservations, vouchers for the foregoing or similar rights (hereinafter collectively referred to as โ€œTicketsโ€) or other products or services (e.g., merchandise) (hereinafter collectively referred to as โ€œOffersโ€). The Offers may be provided using technology platforms, software and services operated by INWINK SAS. โ€œEnd Customerโ€ within the meaning of these GTC means any natural person or legal entity that purchases Tickets or other Offers or is otherwise entitled to participate in an event. This also includes persons or legal entities who have not purchased Tickets or Offers directly from the Organizer but are, where permitted, entitled to participate in an event (e.g., in the case of a permissible transfer).

1.2. All communication in connection with Tickets and Offers shall be addressed exclusively to the Organizer:

Accelerate Tomorrow GmbH
Schwedter Str. 34A
10435 Berlin
Germany

1.3. The Organizer hereby informs the End Customer that INWINK SAS, 33, Rue du Faubourg Saint-Antoine, 75011 Paris, France (hereinafter โ€œInwinkโ€), together with its affiliated companies, is a provider of technology platforms, software and services (hereinafter โ€œInwink Servicesโ€). The Organizer uses the Inwink Services for the technical processing of ticket sales, the provision of the event platform, and the processing of transactions in connection with the event โ€œAccelerate Tomorrowโ€ (hereinafter the โ€œEventโ€). Inwink acts solely as a technical service provider and platform operator on behalf of and under license from the Organizer. Inwink is neither a ticket broker nor the organizer of the Event and shall not become a contractual party with the End Customer regarding the performance or organization of the Event.

1.4. The German version of these General Terms and Conditions shall be legally binding. The English version is provided for convenience only.

2. Conclusion of Contract and Ticket Purchase

2.1. No contract for the purchase of Tickets or other Offers shall be concluded between INWINK SAS (hereinafter โ€œInwinkโ€) and the End Customer. Upon successful completion of an order process using the technical platform provided by Inwink, a contract shall be concluded exclusively between the Organizer and the End Customer. This shall also apply where Tickets or Offers contain references such as โ€œpowered by Inwinkโ€ or similar designations or where the sale is carried out via domains or subdomains of Inwink. No contract shall be concluded between the End Customer and Inwink regarding the organization of the Event or the provision of Event-related services. Upon conclusion of the purchase contract, payment of the purchase price shall become due. The End Customer may choose between different payment methods. After receipt of full payment by the Organizer, the Tickets shall be sent to the email address provided by the End Customer. No additional Tickets shall be sent by post or fax. The End Customer is responsible for safekeeping and carrying the Tickets to the Event. When purchasing discounted Tickets, the End Customer shall be obliged to provide the relevant proof of eligibility upon request without being prompted. If the End Customer fails to do so, the Organizer shall have the right, after setting a reasonable deadline for fulfillment of the obligation to provide proof, to withdraw from the contract. If it becomes apparent that the End Customer was not actually eligible for the respective Ticket category, the Organizer is legally entitled to contest the contract.

2.2. The Organizer shall be entitled to make the sale of Tickets or other Offers conditional upon the End Customerโ€™s acceptance of additional terms and conditions, data protection notices, cancellation instructions or other contractual components. Furthermore, the Organizer may impose restrictions, in particular with regard to the maximum number of Tickets per Event or per End Customer. The Organizer as well as Inwink acting in the name and on behalf of the Organizer shall be entitled to reject or refuse orders for objectively justified reasons.

2.3. The total price for Tickets and other Offers shall be determined exclusively by the Organizer or by third parties selling Tickets through or on behalf of the Organizer. The total price may exceed the base price indicated on the Ticket or in the ticket shop. It consists of the stated ticket price plus any presale fees, service charges, surcharges, processing fees as well as applicable statutory taxes and duties. The End Customer shall be informed of the total price payable before completing the order process. Payment of the total price is only possible using the payment methods offered during the order process. Payment processing may be carried out by Inwink in the name and on behalf of the Organizer.

2.4. The contract between the Organizer and the End Customer shall only be concluded once the Organizer or Inwink acting on behalf of the Organizer has expressly confirmed the order, in particular by sending an order or transaction confirmation or by allocating and transmitting a personalized Ticket with the corresponding Ticket ID. The mere completion of the order process without such confirmation does not constitute a binding contract and does not entitle the End Customer to participate in the Event.

2.5. If Ticket contingents, whether the total contingent of an Event or the contingent of individual Ticket categories, are exceeded due to technical malfunctions, the End Customer shall be informed without undue delay. In such case, the Organizer or Inwink acting on behalf of the Organizer shall be entitled to revoke or cancel the affected Tickets. Payments already made shall be refunded promptly in the amount of the total price paid.

2.6. For certain transactions conducted via the Organizerโ€™s website(s) or on-site, Inwink may act as a so-called โ€œMerchant of Recordโ€. In such case, Inwink shall handle the technical payment processing, order management and the handling of payment-related customer inquiries in connection with these transactions. The End Customer agrees that Inwink may act as Merchant of Record in such cases and that payment-related processes, including refunds and chargebacks, shall be handled in accordance with the applicable contractual provisions. Notwithstanding the foregoing, the Organizer shall remain the sole contractual partner of the End Customer with respect to the organization and execution of the Event.

3. Ticket Types, Personalization and Transferability

3.1. Tickets are generally personalized and not freely transferable. A transfer to another person is only permitted with the prior consent of the Organizer. A corresponding request must be submitted in text form to the contact address designated by the Organizer no later than two (2) days before the start of the Event. There is no entitlement to approval of a transfer. The Organizer is entitled to refuse a transfer, in particular for organizational or security-related reasons.

3.2. After successful completion of the order process, the purchaser shall receive an automated order confirmation as well as a separate notification providing access to the purchased Tickets. The specific form of the Tickets (e.g. download ticket, mobile ticket, wallet ticket or other digital access format) depends on the access system provided by the Organizer for the respective Event and shall be communicated to the purchaser. In order to participate in the Event, the Ticket must be presented in the form provided and valid for admission. Presentation of the order confirmation alone without a valid Ticket does not entitle the purchaser to admission to the Event. If offered by the Organizer, Tickets may also be ordered and delivered in printed form (โ€œPrint Ticketsโ€) for an additional fee.

3.3. The purchaser is obliged to verify the purchased Tickets immediately upon receipt with regard to correctness in terms of quantity, price, date, Event, venue and other essential details. Complaints must be submitted in text form to the Organizer without undue delay, but no later than five (5) business days after becoming aware of the defect. After expiry of this period, objections based on obvious inaccuracies shall be excluded unless the Organizer has acted with intent or gross negligence.

3.4. Ownership of the Tickets and any associated participation or access rights shall only transfer to the purchaser upon full payment of the total price and settlement of all outstanding claims of the Organizer against the purchaser.

3.5. The purchaser is obliged to provide complete, truthful and up-to-date information as part of the order process. The Organizer is entitled to verify the information provided by the purchaser within the legally permissible scope where there is a legitimate interest in doing so.

3.6. The commercial or business resale of Tickets is prohibited. In particular, it is not permitted to offer, advertise or transfer Tickets for profit or in the context of a commercial activity unless the Organizer has given prior express consent in text form. The Organizer is entitled to block or declare invalid any Tickets offered or transferred in violation of this provision. In such case, there shall be no entitlement to a refund of the ticket price. Further claims of the Organizer, in particular claims for damages, shall remain unaffected.

4. Rights and Obligations

4.1. Within the scope of the Event, the Organizer offers information sessions, presentations and networking formats and provides the End Customer with a platform for professional and business exchange. For the purpose of fulfilling the contractual objective, the Organizer may use technical means, in particular digital platforms, video, streaming or chat systems. The Organizer or a technical service provider commissioned by the Organizer shall communicate all essential information regarding the Event, in particular concerning content, location, time, participation requirements, access requirements, ticket format, house rules, security requirements, fees and other relevant framework conditions. Such information shall form part of the contract.

4.2. The Organizer shall be entitled, for objectively justified reasons, to modify the schedule, content, speakers, timetable or venue of the Event. Where possible, an equivalent substitute shall be provided. The Organizer shall furthermore be entitled to conduct the Event in whole or in part as an online or hybrid event, provided there is a legitimate interest in doing so. This shall not give rise to any right of withdrawal, reduction or refund on the part of the End Customer, provided that the overall character of the Event remains preserved.

4.3. The purchaser warrants that the person for whom a Ticket is purchased meets the respective participation requirements of the booked Ticket category (e.g. company affiliation, age requirements or other criteria). If the participation requirements are not fulfilled, there shall be no entitlement to admission to the Event. The Organizer shall be entitled to refuse entry in such case. No entitlement to a refund shall exist.

4.4. The Event is designed as an international networking event. The purpose of the Event is in particular business exchange and the visibility of the End Customers. The Organizer shall be entitled, within the scope permitted by contract, to publish and make accessible to other End Customers the data provided by the End Customer during registration (in particular name, company, position and profile picture) in the participant directory, the event app or comparable communication tools.

4.5. The Organizer shall be entitled to require compliance with statutory or official requirements applicable at the time of the Event, in particular with regard to safety, health or hygiene measures (for example statutory provisions for the containment of the coronavirus SARS-CoV-2 or comparable communicable diseases). In particular, the Organizer may require End Customers to wear a face covering, FFP2 mask or medical mask throughout the Event premises or in parts thereof, provided this is required by law, ordered by authorities or necessary for objectively justified reasons to avert danger. The Organizer shall furthermore be entitled to make admission to the Event dependent upon proof of a negative test result, vaccination, recovered status or comparable health-related evidence, provided and to the extent required by law, ordered by authorities or necessary to comply with public law requirements. In order to enable legally required or officially ordered contact tracing, the Organizer shall be entitled to register End Customers upon entering the Event premises and to collect and store the necessary personal data within the legally permissible scope. The Organizer shall be entitled to request appropriate proof and to exclude End Customers from the Event or refuse admission in the event of non-compliance with the above provisions. End Customers who are excluded from attending the Event or refused admission for these reasons shall remain obliged to pay the ticket fee. No entitlement to a refund shall exist unless mandatory statutory provisions provide otherwise. Furthermore, for safety or organizational reasons, in particular to comply with official capacity requirements or protective measures, the Organizer shall be entitled to limit the number of persons in the entire Event area or in parts thereof and to temporarily deny End Customers access. In the case of multi-day Tickets, a pro rata refund may be granted if the End Customer is denied access to essential Event areas on a particular day. Further claims shall be excluded unless the Organizer has acted with intent or gross negligence.

4.6. The End Customer is obliged to use the Event exclusively for the contractually agreed purposes and to comply with all statutory provisions and third-party rights. The End Customer is obliged to independently verify the legal permissibility of their own actions in connection with the Event. If third parties assert claims against the Organizer due to culpable conduct of the End Customer, the End Customer shall indemnify the Organizer against such claims and bear the reasonable costs of legal defense, provided the Organizer is not partially at fault.

4.7. In the event of violations of statutory provisions, these GTC or in cases of abusive conduct, the Organizer shall be entitled to block or revoke Tickets without compensation and to exclude the End Customer from the Event.

4.8. Damaged, lost or stolen Tickets must be reported without undue delay. There shall be no entitlement to replacement unless the loss is attributable to the Organizer.

4.9. Tickets shall be valid exclusively for the respective booked Event in terms of time, place and, where applicable, booked category. Upon termination of the Event, they shall lose their validity.

4.10. A technical service provider engaged shall not be obliged to supervise, monitor or verify the Organizerโ€™s contractual obligations towards the End Customers. The Organizer shall be solely responsible for the content, publications and information relating to the Event. No guarantee is given for uninterrupted technical availability of the platforms used. Maintenance work or technical disruptions may result in temporary limitations.

4.11. Die Veranstaltung sowie sรคmtliche Vortrรคge, Prรคsentationen, Panels, Workshops, Diskussionsrunden und sonstige Programmbestandteile sind urheberrechtlich geschรผtzt. Es ist dem Endkunden untersagt:

4.12. The Event and all lectures, presentations, panels, workshops, discussion rounds and other program components are protected by copyright. The End Customer is prohibited from:

  • making audio, image or video recordings of the Event in whole or in part,

  • live-streaming Event content or otherwise making it publicly accessible,

  • recording, reproducing, distributing or publishing Event content in whole or in part on the internet or social media,

  • sharing access credentials to the event platform with third parties or enabling parallel use by third parties.

This shall not apply where the Organizer has expressly given prior consent in text form. In the event of violations, the Organizer shall be entitled to exclude the End Customer from the Event and to claim damages. Further rights shall remain unaffected.

5. Cancellation, Postponement, Changes, Withdrawal and Refund

5.1. There shall be no right of withdrawal, return, cancellation or exchange of Tickets unless mandatory statutory provisions provide otherwise or the Organizer expressly agrees in an individual case. Upon receipt of the order confirmation, a binding contract shall be concluded. Subsequent cancellation by the End Customer is excluded.

5.2. Changes to individual program items, speakers, venues within the same event location or minor time adjustments shall not constitute a material change and shall not entitle the End Customer to withdraw, reduce payment or claim a refund.

5.3. If the Event must be materially changed, postponed, shortened or cancelled due to force majeure or other circumstances for which the Organizer is not responsible (in particular official orders, security situations, pandemics, natural events or comparable occurrences), the Organizer shall be entitled to declare the Tickets valid for a replacement date or a comparable Event or to conduct the Event in whole or in part in an online or hybrid format. In such cases, there shall be no entitlement to withdrawal, termination, reduction, damages or refund, unless participation in the replacement Event is demonstrably unreasonable for the End Customer. If the Event cannot be held definitively, the liability of the Organizer shall be limited to a refund of the ticket price paid. Further claims shall be excluded unless mandatory statutory provisions provide otherwise.

5.4. If a material change, postponement or cancellation occurs for which the Organizer is responsible, the End Customer shall be entitled to return the Ticket and request a refund of the ticket price less any stated processing fees. A change shall be deemed material if, based on an objective assessment, the Event fundamentally differs from the Event originally announced and the End Customer can no longer reasonably expect an equivalent Event.

5.5. If the End Customer is prevented from attending due to personal reasons or force majeure on the End Customerโ€™s side, there shall be no entitlement to withdrawal or refund.

5.6. If the Organizer cancels the Event due to force majeure, official orders or other circumstances for which the Organizer is not responsible, or if the performance of the Event becomes unreasonable for the Organizer, the Organizer shall not be liable for any further damages or disadvantages incurred by the End Customer. Liability shall, to the extent legally permissible, be limited to the refund of the ticket price.

6. House Rules, Admission Requirements and Exclusion from the Event

6.1. DAdmission to the Event shall only be permitted with a valid, personalized Ticket. The Ticket must be presented at the entrance without being prompted in the form provided (e.g. within the event app or as a digital Ticket). As the Tickets are personalized, the End Customer shall be obliged, upon request of the Organizer or the admission personnel, to present a valid official photo identification document. Upon admission, the End Customer shall receive a personalized and non-transferable access credential (e.g. event badge or wristband), which must be visibly worn throughout the duration of the Event and presented upon request. In the event of loss, there shall be no entitlement to replacement. Without a valid access credential, re-admission may be refused.

6.2. The Organizer shall exercise house rights.Instructions issued by the Organizer, its staff or commissioned security personnel must be followed. In order to ensure a safe and orderly course of the Event, the Organizer shall be entitled to refuse admission to or exclude persons from the Event, in particular if they:

  • behave aggressively, abusively or disruptively,

  • interfere with the orderly conduct of the Event,

  • violate statutory provisions or these GTC,

  • are under the significant influence of alcohol, narcotics or other intoxicating substances,

  • or pose a risk to the safety of other End Customers.

6.3. The carrying of weapons within the meaning of the German Weapons Act, dangerous objects or other items capable of causing injury to persons or significantly disrupting the Event is prohibited. The Organizer shall be entitled to conduct appropriate security checks. If a person refuses such checks, admission to the Event may be denied.

6.4. If admission is denied to an End Customer for the reasons stated in this clause or if the End Customer is excluded from the Event, there shall be no entitlement to a refund of the ticket price or reimbursement of other expenses. Further claims shall be excluded unless mandatory statutory provisions provide otherwise.

6.5. The Event serves the purpose of professional and respectful exchange. The End Customer undertakes to behave in a respectful, non-discriminatory and professional manner towards other participants, speakers, sponsors, partners and employees of the Organizer. In particular, the following shall be prohibited:

  • harassment, discrimination or intimidation,

  • sexually inappropriate or abusive behavior,

  • racist, insulting or degrading statements or actions,

  • unsolicited advertising or intrusive solicitation activities,

  • any behavior that impairs the safety, dignity or integrity of other persons.

In the event of violations, the Organizer shall be entitled to take appropriate measures, in particular to issue warnings, refuse admission or exclude the End Customer from the Event without entitlement to a refund. Further claims of the Organizer shall remain unaffected.

7. Prohibition of Ambush and Guerrilla Marketing

7.1. At the Events, the Organizer shall exercise house rights. Instructions issued by the Organizer must be followed. The respective house rules of the event venue must be observed during the stay on the premises. In the event of violations of the house rules or in the case of unauthorized ambush or guerrilla marketing activities, the visitor may be excluded from further participation in the Event and requested to leave the event premises. Further claims of the Organizer against the visitor shall remain unaffected.

8. Photo, Video and Media Recordings

8.1. The End Customers expressly agree that before and during the entire Event photographs and recordings of them may be taken and published, distributed and shared by the Organizer on the internet, in print media and in other media. In connection with the purchase of Tickets and/or the use of the app, the End Customers expressly agree that the profile pictures provided by them may be used for advertising purposes. This includes the use of their profile picture in marketing campaigns, social media posts and other promotional materials to advertise our services. They agree that such use shall be free of charge and that no additional rights or compensation shall arise on their part.

9. Liability of the Organizer

9.1. The Organizer shall be liable, regardless of the legal grounds, only in cases of intent and gross negligence. In the event of a slightly negligent breach of a material contractual obligation (cardinal obligation), liability shall be limited to the typical and foreseeable damage and, in amount, to the respective transaction value (ticket price). Material contractual obligations are those obligations whose fulfillment is essential for the proper performance of the contract and on whose compliance the participant may regularly rely. The above limitations of liability shall not apply in cases of injury to life, body or health or in cases of mandatory statutory liability. The limitation of liability shall also apply to contractual and non-contractual claims.

9.2. To the extent permitted by law, the Organizer shall not be liable for damages caused by force majeure or by breaches of duty by third parties who are not vicarious agents of the Organizer.

9.3. To the extent that the liability of the Organizer is excluded or limited, this shall also apply to the personal liability of its legal representatives, corporate bodies, employees, vicarious agents and other persons engaged by the Organizer for the performance of the contract.

9.4. Where a technical service provider (e.g. Inwink) acts in the name or on behalf of the Organizer, such service provider shall only be liable to the participant within the scope of mandatory statutory provisions. In all other respects, liability of the technical service provider shall be excluded, in particular for:

  • failure, cancellation, postponement or modification of the Event,

  • insolvency of the Organizer,

  • restrictions or temporary unavailability of technical services,

  • delays or errors in the transmission of Tickets,

  • loss, delayed delivery or defects of printed Tickets,

  • damages resulting from force majeure or breaches of duty by third parties.

9.5. To the extent that the liability of the technical service provider is excluded or limited, this shall also apply to its legal representatives, corporate bodies, employees and vicarious agents. Hier ist die reine รœbersetzung von ยงยง 10 und 11, ohne inhaltliche Anpassungen:

10. Cloakroom and Liability for Brought-in Items

10.1. If the Organizer offers, free of charge at an Event, to store items for visitors, such as coats, jackets, suitcases or bags (โ€œcloakroomโ€), the following conditions shall apply:

10.1.1. The End Customer may not deposit valuables (e.g. laptops, smartphones, jewelry), data storage devices containing confidential and/or business information, means of payment/payment cards or travel tickets at the cloakroom;

10.1.2. The Organizer shall be liable for material and financial damages resulting from damage to or loss of items only in cases of intentional or grossly negligent conduct by its corporate bodies and/or agents and/or vicarious agents;

10.1.3. Liability shall be limited in amount to a maximum of EUR 500 per End Customer.

11. Data Protection

11.1. By purchasing a Ticket and agreeing to these GTC, the End Customer consents to the processing of the End Customerโ€™s personal data for the purpose of handling the ticket order and the Event. Furthermore, the provided data may be used by the Organizer for advertising purposes or transferred to third parties (e.g. exhibitors). The End Customer may revoke his or her consent at any time vis-ร -vis the Organizer (e.g. by email to: hello@acceleratetomorrow). Further details can be found in our Privacy Policy.

12. Place of Jurisdiction and Applicable Law

12.1. These General Terms and Conditions shall prevail over any conflicting or deviating terms and conditions of the End Customer unless expressly agreed otherwise in writing.

12.2. The law of the Federal Republic of Germany shall apply, excluding the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). Mandatory statutory provisions shall remain unaffected.

12.3. If the End Customer is a merchant within the meaning of the German Commercial Code (HGB), a legal entity under public law or a special fund under public law, the exclusive place of jurisdiction for all disputes arising out of or in connection with this contract shall be the registered office of the Organizer. However, the Organizer shall also be entitled to bring legal action against the End Customer at the End Customerโ€™s general place of jurisdiction.

12.4. The Organizer does not participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board and is not obliged to do so.

13. Severability Clause

13.1. Should individual provisions of these GTC be or become wholly or partially invalid or unenforceable, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected. In place of the invalid or unenforceable provision, a valid provision shall be deemed agreed which most closely reflects the economic purpose of the original provision. The same shall apply in the event of any gaps in these GTC.

14. Additional Provisions of the Organizer

The following additional provisions of the Organizer shall apply:

https://www.acceleratetomorrow.com/terms-and-conditions

Updated 29 January 2026